Allgemeine Geschäftsbedingungen für den gewerblichen Vertragspartnerbereich von ALLES.AUTO
1. Geltung und Änderung der AGB
2. Abschluss Nutzungsvereinbarung, Händlerkonto
3. Plattform-Leistungen von ALLES.AUTO
3.1 Das entgeltliche Angebot der ALLES.AUTO Plattform für den Vertragspartner umfasst insbesondere
- den Online-Vertrieb von Fahrzeugen (Neu- & Gebrauchtwagen)
- den Verkauf von Zusatzleistungen (Zubehör & Services) als Cross-Selling Möglichkeit
- die Übermittlung von Fahrzeugkonfigurationen
- die Übermittlung von Fahrzeugankäufen
- die Übermittlung von Werkstatterminbuchungen sowie
- die Übermittlung von Garagen-Fahrzeugen
Im Bereich des Online-Vertriebs von Fahrzeugen verfügt ALLES.AUTO über direkte Schnittstellen zu diversen Banken (Captive- und Non-Captive Banken), mit deren Systemen den Kunden individualisierbare Raten für Leasing und Finanzierung von Fahrzeugen angezeigt werden können.
3.2 Weitere Leistungen der ALLES.AUTO Plattform sind:
- Individuell anpassbare Kommunikationsmodule
- Bildoptimierungs- und Freistellungssoftware sowie herstellerübergreifende Bilderdatenbanken zur Bebilderung von Fahrzeugen (Neu- und Gebrauchtbestand sowie Konfiguration)
- Umfassende Nutzung von Kunden-, Auftrags- und Fahrzeugdaten – mit direkter Schnittstelle in die gängigsten CRM Systeme der Partnerhändler
3.3 Dem Vertragspartner steht im Rahmen der Plattformnutzung ein umfassendes Händlerportal zur Verfügung, wodurch individuelle Entscheidungen auf Gruppen-, Standort- und Filialebene getroffen und kontinuierlich gepflegt werden können. Das Händlerportal von ALLES.AUTO ermöglicht maßgeschneiderte Auswahlentscheidungen zur bestmöglichsten Pflege des Produktportfolios des Vertragspartners. Dies betrifft neben der Pflege der Händlerstammdaten und Ansprechpartner insbesondere die Auswahlentscheidung hinsichtlich Kontaktmöglichkeiten, Festlegung von Parametern zur Fahrzeuglieferung, Festlegung der Bewertungsparameter (Preisstrategie) von Ankauffahrzeugen, die Festlegung und Bepreisung von Werkstattservices, die Festlegung von Bankprodukten und Bezahlmethoden (inkl. direkter Schnittstellen zu diversen Captive- und Non-Captive Banken), Festlegung und Bepreisung von Zusatzleistungen (Zubehör & Services), sowie die Bepreisung von Konfigurationsfahrzeugen.
4. Leistungen der White-Label-Lösungen von ALLES.AUTO
4.1 Neben der ALLES.AUTO Plattform stehen dem Vertragspartner sämtliche ALLES.AUTO Shop Funktionalitäten entgeltlich auch als White Label Lösung zur Einbindung auf der eigenen Website zur Verfügung.
4.2 Das Leistungsspektrum der White Label Lösung umfasst:
- ALLES.AUTO Module und Funktionen individuell für lokale Nutzung wählbar
- Angebotene Produkte und Preise auf lokaler Seite frei definierbar
- Auf händlereigene CI anpassbare ALLES.AUTO-Oberfläche – z.B. Logo, Farbe und Schrift
- Datenhoheit über alle auf der White Label Lösung generierten Kundendaten beim Vertragspartner
4.3 Zur Nutzung der White-Label-Lösung wird dem Vertragspartner die hierfür erforderliche Software überlassen und diesem die zu deren vertragsgemäßer Nutzung erforderlichen Rechte gemäß Ziffer 15.3 dieser AGB eingeräumt
5. Preise, Preisänderungen
6. Zahlungsbedingungen, Verzug, Mahnstufen
7. Nutzungsbedingungen, Verpflichtungen des Vertragspartners, Anzeigeninhalte
8. Technischer Zugang zur ALLES.AUTO Plattform
9. Verantwortlichkeit Vertragspartner, Haftungsfreistellung
10. Freigabe, Überprüfung und Entfernung von Inhalten
11. Einschränkung, Sperrung und Löschung des Händlerkontos
11.1 ALLES.AUTO ist berechtigt, den Zugang des Vertragspartners zum Händlerkonto vorübergehend ganz oder teilweise aus wichtigem Grund einzuschränken. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner
- gegen die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen gemäß den Bestimmungen in Ziffer 7 verstößt
- gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt
- rechtswidrige Inhalte eingestellt hat oder diesbezüglich ein konkreter Verdacht besteht
- das Händlerkonto durch Unberechtigte genutzt wird oder diesbezüglich ein konkreter Verdacht besteht
- im Rahmen der Nutzung die Rechte Dritter verletzt hat oder mutmaßlich verletzt hat
- der Vertragspartner sich im Zahlungsverzug mit der Mahnstufe 3 befindet
Die Einschränkung des Händlerkontos wird durch ALLES.AUTO aufgehoben, wenn die Voraussetzungen für die Einschränkung nicht mehr vorliegen oder sich der Verdacht nachweislich nicht bestätigt hat.
11.3 ALLES.AUTO ist berechtigt, den Zugang des Vertragspartners zum Händlerkonto aus wichtigem Grund endgültig zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
- bei Insolvenz des Vertragspartners
- wenn der Vertragspartner sich mehr als sechs Monate im Zahlungsverzug befindet
- bei wiederholten und/oder gravierenden Pflichtverletzungen durch den Vertragspartner
11.4 ALLES.AUTO übermittelt dem betroffenen Vertragspartner mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der endgültigen Sperrung des Händlerkontos eine Begründung der Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail. Die Ankündigungsfrist gilt nicht, wenn gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtungen der Einhaltung der Frist entgegenstehen, die Sperrung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgenommen wird oder diese nachweislich auf wiederholten Verstößen des Vertragspartners gegen diese AGB beruht.
12. Ranking der Händler-Anzeigen
12.2 Soweit der Kunde bei der Suche nach Kraftfahrzeugen keine oder nur einzelne Parameter eingibt, erfolgt das Ranking der von den Vertragspartnern eingestellten Anzeigen insbesondere nach folgenden Hauptparametern:
- Voreinstellung (default): Aktuellste, d.h. neueste Fahrzeuganzeigen
- Sortierungsmöglichkeiten des Kunden: Neueste Ergebnisse/älteste Ergebnisse, Preis absteigend/Preis aufsteigend (Barkauf, Finanzierung, Leasing), Kilometerstand aufsteigend/Kilometerstand absteigend, Erstzulassung aufsteigend/Erstzulassung absteigend
- Filtermöglichkeiten des Kunden: Standort (Postleitzahl), Fahrzeugtyp, Marke und Modell, Preis, Fahrzeugzustand, Kraftstoff, Ausstattung, Interieur, Emissionen
12.3 Eine Beeinflussung des Rankings seitens des Vertragspartners durch Entrichtung von Entgelt ist nicht möglich.
13. Datenbankverfügbarkeiten / Wartungsarbeiten/ Höhere Gewalt
14. Vertragsdauer, Kündigung
14.4 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für ALLES.AUTO insbesondere dann vor, wenn
- sich der Vertragspartner mehr als sechs Monate in Zahlungsverzug befindet
- der Vertragspartner zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist bzw. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt wird
- dem Vertragspartner die gewerbliche Tätigkeit gerichtlich oder behördlich untersagt wird
- der Vertragspartner wesentliche Bestimmungen dieser AGB verletzt (insbesondere Ziffer 7 dieser AGB)
- der Vertragspartner seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang nachkommt
14.5 Erfolgt die Kündigung der Nutzungsvereinbarung durch ALLES.AUTO übermittelt ALLES.AUTO dem betroffenen Vertragspartner mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Kündigung eine Begründung der Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail.
15. Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrechte
16. Haftung ALLES.AUTO
17. Datenzugang, Datenschutz
18. Internes Beschwerdemanagement
19. Mediation
20. Schlussbestimmungen